Schlafräuber: Nachbarn beschallen Ehepaar mit Kräh-Kanone - DER SPIEGEL
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Schlafräuber Nachbarn beschallen Ehepaar mit Kräh-Kanone

Eine Woche lang konnte ein Ehepaar im schleswig-holsteinischen Wacken kaum ein Auge zumachen: Jede Nacht weckte sie phonstarkes Hahnenkrähen - und das, obwohl weder sie selbst noch die Nachbarn einen Gockel besaßen. Nach einem Hilferuf des Paares stießen Polizeibeamte auf eine raffinierte Terror-Apparatur.
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Itzehoe - Der Lärm war ohrenbetäubend, und er kam regelmäßig in tiefster Nacht: Es klang, als hätten sich die Bewohner der anderen Doppelhaushälfte einen Hahn angeschafft. Drei Mal schleppten sich die übermüdeten Ehepartner zur Polizei. Auf ihre Bitten versuchten die Beamten, die verreisten Nachbarn des Paares zu erreichen - vergeblich. Beim Eintreffen der Polizisten sei das aus der Nachbarwohnung dringende Krähen stets bereits verstummt, sagte Polizeisprecher Stefan Hinrichs SPIEGEL ONLINE. Die Nachbarn blieben verschollen - im Haus nebenan krähte es nachts munter weiter.

"Am Montag, den 14. Februar, erschien dann das Ehepaar noch blasser wieder auf der Dienststelle. Erneut waren sie durch Krähen um ihren Schlaf gebracht worden", heißt es im Polizeibericht. Der mitleidige Ortspolizist besorgte schließlich einen richterlichen Beschluss, suchte zusammen mit dem Leiter des Ordnungsamtes die Wohnung auf und ließ sie durch einen Schlüsseldienst öffnen.

Im Schlafzimmer der Urlauber entdeckten die Beamten des Rätsels Lösung: einen Apparat mit Lautsprecher, der auf die Wand der Nachbarn gerichtet war. An die Anlage angeschlossen war eine Zeitschaltuhr. Laut Polizei hatte man sie so eingestellt, dass sie nachts zwischen zwei und vier Uhr jeweils 20 Minuten lang immer wieder ein "Krähen mit enormer Lautstärke" von sich gab. Die Beamten schraubten die Anlage ab und stellen sie als Beweismittel sicher.

Eine Messung des Umweltamtes ergab, dass die Anlage das Krähen in einer Lautstärke von 100 Dezibel abspielte. Nach Angaben von Polizeisprecher Hinrichs ist Lärm in Höhe von 40 Dezibeln erlaubt, bei sehr lauten Feiern könnten Ausnahmen von bis zu 60 Dezibeln genehmigt werden.

Der 55-jährige Wohnungsinhaber und seine 50-jährige Frau erhielten eine Anzeige wegen Körperverletzung und Ruhestörung. Sie sind zurzeit noch im Urlaub. Bei ihrer Rückkehr drohen ihnen hohe Geldstrafen. Warum sie ihre Nachbarn terrorisierten, ist bislang unklar. "Seltsamerweise", so die Polizei, habe es vorher zwischen den Nachbarn "keine bemerkenswerten Zwischenfälle" gegeben.

Roman Heflik


SPIEGEL ONLINE hat einige der bizarrsten Nachbarschaftsstreitereien gesammelt, die von deutschen Gerichten geschlichtet werden mussten:


Wenn der Freund des Menschen zum Feind wird:

Von Immissionen und Provokationen: Verflixte Flora:




Die rechtliche Situation im Nachbarschaftsstreit:


Zunächst gilt: Nachbarrecht ist Ländersache. Führen bei einem Konflikt persönliche Gespräche zu keiner Lösung, empfiehlt es sich, vor einem Gerichtsverfahren einen Vermittler einzuschalten. Schiedsgerichte arbeiten unbürokratischer, schneller und sind kostengünstiger als ein oft zermürbender Prozess mit ungewissem Ausgang. Weil immer mehr Gerichte mit immer mehr Klagen überhäuft werden, gilt seit dem 1. Juni 2001 das "Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung". Demnach ist eine Klage bei Fragen des Nachbarrechts nur dann zulässig, wenn zuvor ein so genanntes obligatorisches Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde.

Wer also Klage einreichen will, sollte sich im Vorfeld nachweislich um eine außergerichtliche Schlichtung bemüht haben. Die obligatorischen Schlichtungen dürfen nur von anerkannten Gütestellen durchgeführt werden. In den meisten Bundesländern existieren Schiedsämter oder Schiedsstellen. Das sind von den Gemeinden gewählte Schiedsleute, die ehrenamtlich bürgerliche Rechtsstreitigkeiten schlichten. In Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg schlichtet häufig der Bürgermeister oder es gibt Schlichtungsstellen bei den Amtsgerichten sowie Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen (ÖRA). Insgesamt setzen sich bundesweit etwa 10.000 Schiedspersonen mit zivilen Streitigkeiten auseinander.


Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
Wagenfeldstraße 1
44787 Bochum
Tel: 0234 6 69 60
Fax: 0234 181 71
Im Web: Schlichten statt richten: Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen 


Falls eine Schlichtung erfolglos bleibt, helfen die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein bei der Suche nach einem Anwalt:


Bundesrechtsanwaltskammer:
Littenstraße 9
10179 Berlin
Telefon 030 28 49 39 0
Telefax 030 28 49 39 11
E-Mail: zentrale@brak.de  
Im Web: www.brak.de


Deutscher Anwaltverein:
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Tel.: 0 30 726152 0
Fax: 0 30 72 61521 90
Im Web: Deutscher Anwaltverein DAV 
E-mail:dav@anwaltverein.de