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Giftige Schießstände: Berliner Verwaltungsgericht lehnt Klage eines Polizisten ab
Der 54-Jährige hatte argumentiert, er habe sich in unzureichend belüfteten Schießständen eine Schwermetallvergiftung zugezogen. Das Gericht lehnt die Klage ab.
Von Helena Piontek
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Hat Thomas K. seine Erkrankung aufgrund einer Schwermetallvergiftung, weil er als Schießtrainer der Berliner Polizei in giftigen Schießständen tätig war? Die Fragen der Kausalität sind zentral in dem Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht, in dem der ehemalige Polizist K. die Polizeibehörde zwingen will, seine Krankheit als Folge seiner jahrelangen Tätigkeit als Schießstandtrainer und damit als Berufskrankheit anzuerkennen.
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