Promillegrenzen im Straßenverkehr: Betrunkene Radfahrer werden selten bestraft
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Radler nur mit Fanta? Ab 1,6 Promille gelten Radler als absolut fahruntüchtig. Schon leichte Schlangenlinien und 0,3 Promille reichen aber, dann ist es eine Straftat.

© Doris Spiekermann-Klaas

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Promillegrenzen im Straßenverkehr: Betrunkene Radfahrer werden selten bestraft

Die Promillegrenze für Radler könnte bald gesenkt werden. Denn betrunkene Fahrer leben gefährlich – selbst wenn sie selten bestraft werden.

Von Fatina Keilani

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Wer zu betrunken ist, um noch Auto zu fahren, kann bislang immer noch versuchen, mit dem Fahrrad heil nach Hause zu kommen. Er gilt erst ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig, Autofahrer bereits ab 1,1 Promille. Das soll sich nun ändern. Die Innenminister wollen die Promillegrenze für Radfahrer heruntersetzen. Bei ihrem Frühlingstreffen, das am Mittwochnachmittag in Hannover begann, sollte das Thema aufs Tableau. Richtig konkrete Vorschläge machte dazu aber bisher nur die Radfahrerlobby.

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