Ärger eines Wohnungseigentümers: Denkmalschutz bedeutet Enteignung!
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Ein Schild, viele Auflagen. Mit dem Denkmalschutz kommen auf Eigentümer auch viele Einschränkungen zu.

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Ärger eines Wohnungseigentümers: Denkmalschutz bedeutet Enteignung!

Jüngst berichtete der Tagesspiegel über den Kampf staatlicher Gebäudehüter gegen fiese Brachialsanierer. Unser Autor und Wohnungseigentümer Frederik Hanssen dagegen wollte bei seiner Fassadenrenovierung der Gute sein - und wurde ganz hart rangenommen.

Von Frederik Hanssen

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Schulz-Heikenkopf – schon mal gehört? Muss ein Architekt gewesen sein, Fritz mit Vornamen, vielleicht auch Franz, das Internet jedenfalls kennt nur seine Anfangsbuchstaben Fr. Überhaupt spuckt Google nur ein einziges Suchergebnis zu diesem Herrn Schulz-Heikenkopf aus, nämlich die Berliner Denkmalliste. Da ist ein Gebäude von ihm verzeichnet: „Mietshaus 1910–11“, nämlich unseres. Wie es das Haus in den Schutzkodex geschafft hat? Keine Ahnung. Es ist ein Altbau, wie es ihn in Friedenau zu Hunderten gibt, mit eher unauffälliger Fassade. Weder wüster Wilhelminismus noch blumiger Jugendstil, überhaupt sparsam in der Verwendung der Schmuckelemente. Wer auch immer dieses Einzelstück eines No-Name-Baumeisters in die Denkmalliste gepresst hat – er möge auf ewig in der Kunsthistorikerhölle schmoren!

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