Fall misshandelte Zoe in Berlin: Staatsanwältin fordert lebenslänglich
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Ausgeliefert. Hat Matthieu K. die Verletzlichkeit der Kinder zum Machtmissbrauch getrieben?

© picture alliance / dpa

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Fall Zoe: Staatsanwältin fordert lebenslänglich: "Eltern handelten als Einheit"

Im Januar 2012 starb die zweijährige Zoe. Jetzt fordert die Staatsanwältin lebenslang für die Mutter und den Lebensgefährten, der das Mädchen misshandelt haben soll. Am Freitag fällt das Urteil, aber danach ist der Fall nicht abgeschlossen. Das Verfahren gegen die Familienhelfer wird neu aufgenommen.

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Nach einem fast fünfmonatigen Prozess wird am kommenden Freitag das Urteil im Fall Zoe vor dem Berliner Landgericht gesprochen, das kündigte der Vorsitzende Richter Peter Faust am Montag an. Zuvor war der letzte Zeuge gehört worden, und danach hatte Staatsanwältin Heike Hagedorn in ihrem abschließenden Plädoyer lebenslänglich für beide Angeklagte gefordert, eine Forderung, der sich auch der Vertreter der Nebenklage anschloss. Die Verteidigung von Melanie S., der Mutter, hofft dagegen "auf ein faires Urteil" und auf einen "Freispruch". Die Verteidigung des Hauptangeklagten Matthieu K. plädierte für eine siebenmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen "fahrlässiger Tötung". Diese sieben Monate seien aber schon durch die Untersuchungshaft abgegolten.

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