Gerichtsentscheidung: Hartz IV: Großzügige Umzugsregelung kostet Berlin Millionen
Ein Jahr lang hatten Berliner Empfänger von Arbeitslosengeld II einst Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen, wenn ihre alte dem Amt zu teuer war. Dem Bund, der die Kosten dafür teilweise trug, wurde das zu bunt - nun muss das Land zahlen.
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Das Land Berlin muss dem Bund 13,1 Millionen Euro Schadenersatz zahlen, da es zu lange überhöhte Mietkosten von Hartz-IV-Beziehern übernommen hatte. Das Bundessozialgericht in Kassel bezeichnete am Dienstag die in Berlin bis Dezember 2008 geltende Verwaltungsvorschrift als rechtswidrig, nach der die Jobcenter bis zu einem Jahr lang zu teure Mieten bezahlten. Diese widerspreche den Regelungen des Sozialgesetzbuches II, wonach nicht angemessene Kosten in der Regel „längstens für sechs Monate“ übernommen werden dürfen.
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