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Nach Festnahme in Berlin: Islamistischer Gefährder war geduldet
Der Terrorverdächtige Magomed-Ali C. durfte wegen psychischer Erkrankung im Land bleiben. Nur ein teures Gegengutachten hätte dies verhindern können.
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Im Fall des am Mittwoch in Berlin festgenommenen terrorverdächtigen Russen Magomed-Ali C. (31) war eine Abschiebung offenbar nicht möglich. Sicherheitskreise sagten am Freitag, C. habe 2017 ein Attest vorgelegt, in dem ihm eine psychische Erkrankung bescheinigt wurde. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet. Der Russe, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, erhielt dann im Dezember 2017 eine Duldung bis Ende 2019, obwohl ihn die Sicherheitsbehörden als islamistischen Gefährder eingestuft hatten. Das soll dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch gemeldet worden sein.
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