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Umstrittener Volksentscheid: Kann die Deutsche Wohnen enteignet werden?
Die Berliner Linke unterstützt die Verstaatlichung des privaten Vermieters Deutsche Wohnen – aber geht das rechtlich überhaupt?
Von Ulrich Zawatka-Gerlach
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Die Verstaatlichung privaten Eigentums ist kein Akt kommunistischer Willkür, sondern unter bestimmten Bedingungen durch das Grundgesetz gedeckt. Aus verfassungsrechtlicher Sicht haben die Initiatoren des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ für ihre Kampagne gegen große Immobilienfirmen in Berlin durchaus Aussicht auf Erfolg. Allerdings brauchen sie einen langen Atem, denn die Enteignung von Grund und Boden landet nicht selten vor Gericht.
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