Umstrittener Volksentscheid: Kann die Deutsche Wohnen enteignet werden?
zum Hauptinhalt
Demonstrant mit Transparent: "Immobilienzocker: Wohnen ist keine Ware!"

© imago/IPON

Tagesspiegel Plus

Umstrittener Volksentscheid: Kann die Deutsche Wohnen enteignet werden?

Die Berliner Linke unterstützt die Verstaatlichung des privaten Vermieters Deutsche Wohnen – aber geht das rechtlich überhaupt?

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Stand:

Sie nutzen Google? Sie können sich Artikel des Tagesspiegels in der Google-Suche
nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr erfahren oder direkt aktivieren.

Die Verstaatlichung privaten Eigentums ist kein Akt kommunistischer Willkür, sondern unter bestimmten Bedingungen durch das Grundgesetz gedeckt. Aus verfassungsrechtlicher Sicht haben die Initiatoren des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ für ihre Kampagne gegen große Immobilienfirmen in Berlin durchaus Aussicht auf Erfolg. Allerdings brauchen sie einen langen Atem, denn die Enteignung von Grund und Boden landet nicht selten vor Gericht.

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })