Nachschub unterbrochen: Kein Getränkeverkauf am 1. Mai
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Theoretisch dürfen die „Spätis“ an Feiertagen gar nicht öffnen – oder nur ganz bestimmte Artikel verkaufen. In der Praxis wird diese Vorschrift gewöhnlich ignoriert.

© Kai-Uwe Heinrich

Tagesspiegel Plus

Nachschub unterbrochen: Kein Getränkeverkauf am 1. Mai

Die Berliner Spätverkaufsstellen müssen am 1. Mai schließen, damit Krawallmacher keine Flaschen und Dosen kaufen können. Die Betreiber sind sauer, obwohl die Bezirksämter mit der Anweisung nur geltendes Recht durchsetzen.

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Die Mitarbeiter der vielen Spätverkaufsstellen rund um den Mauerpark können am 1. Mai guten Gewissens freinehmen. Das Bezirksamt Pankow hat ihnen nämlich schriftlich mitgeteilt, dass ihre Läden am Feiertag geschlossen bleiben müssen. Ziel ist nicht nur, den Nachschub an potenziellen Wurfgeschossen wie Flaschen und Dosen zu begrenzen, sondern auch, das Ladenöffnungsgesetz durchzusetzen, das bisher gewohnheitsmäßig missachtet wird. Denn das erlaubt an Feiertagen ausschließlich den Verkauf von Brötchen, Blumen, Zeitschriften und Milchprodukten – und das nur von 7 bis 16 Uhr. Am 30. April – also zur ebenfalls krawallträchtigen Walpurgisnacht – darf allerdings wie üblich bis Mitternacht geöffnet bleiben, denn das ist ein Montag. Das im Mauerpark vom 30. April mittags bis 1. Mai morgens geltende Flaschenverbot soll die Polizei durchsetzen.

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