Probebetrieb am BER: Kein Mindestlohn für Komparsen
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Blick in das Hauptterminalgebäude des Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER).

© Patrick Pleul/zb/dpa

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Probebetrieb am BER: Kein Mindestlohn für Komparsen

Vor der Inbetriebnahme muss der Großflughafen noch einen Tag Probebetrieb mit Tausenden Freiwilligen überstehen. Diese werden aber nicht bezahlt.

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Die rund 20.000 Komparsen, die unentgeltlich den Probebetrieb am künftigen BER-Hauptstadtflughafen absichern, werden nicht um Mindestlohn geprellt. „Diese Diskussion ist eine Phantomdebatte“, sagte Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup am Montag im BER-Sonderausschuss des Brandenburger Landtages in Potsdam. „Wir haben das rechtlich geprüft. Das fällt nicht unter das Mindestlohngesetz.“

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