Berliner Datenschutzbehörde: Klingelschilder: Namen dürfen bleiben
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Berlin - Klingelschilder eines Wohnhauses in Prenzlauer Berg.

© Lars von Törne

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Berliner Datenschutzbehörde: Klingelschilder: Namen dürfen bleiben

Ein Name an der Türe - ist das aus Datenschutzgründen überhaupt noch erlaubt? Diese Frage versetzte Berliner Vermieter am Donnerstag in Panik.

Von Fatina Keilani

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Verlangt der Datenschutz, die Namen von Mietern von ihren Klingelschildern zu entfernen? Um diese Frage herrschte am Donnerstag Verwirrung. Der Eigentümerverband Haus und Grund forderte, das „Datenschutz-Chaos“ müsse beendet werden, und verlangte vom Gesetzgeber eine rechtliche Klarstellung. Seinen Mitgliedern empfahl er vorsorglich, die Namensschilder zu entfernen.

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