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Innensenat ändert Vorgaben: Körpergröße von Polizeianwärtern ab sofort egal
Schon lange diskutiert, nun offiziell: Der Innensenat setzt die Vorgaben für die Mindestkörpergröße für Bewerber bei der Polizei aus.
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Im Mai hieß es noch, man denke darüber nach, nun ist es amtlich: Der Innensenat setzt die Vorgaben für eine Mindestkörpergröße von Polizeianwärtern auf unbestimmte Zeit aus - und das mit sofortiger Wirkung. "Mit dem Wegfall der Mindestgröße und mit der grundsätzlichen Zulässigkeit von unauffälligen Tätowierungen soll der Kreis der möglichen Bewerberinnen und Bewerber erweitert werden", teilte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Mittwoch mit. Reine Äußerlichkeiten dürften nicht zu einem Hindernisgrund für den Polizeiberuf werden.
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