Nach Glatteis-Chaos: Berliner Abgeordnetenhaus lockert Streusalzverbot im Winter
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Streusalz liegt auf einem Gehweg. (Archivbild)

© dpa/Hauke-Christian Dittrich

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Nach Glatteis-Chaos: Berliner Abgeordnetenhaus lockert Streusalzverbot im Winter

Beim Winterdienst in der Hauptstadt ging es im jüngsten Glättechaos drunter und drüber. Nun beschließt das Abgeordnetenhaus eine Maßnahme, die Besserung bringen soll.

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Auf Berliner Gehwegen ist bei extremem Schnee und Eis künftig der Einsatz von Tausalz möglich. Eine entsprechende Gesetzesänderung zur Lockerung des aus Umweltgründen bestehenden Salzverbotes beschloss das Abgeordnetenhaus. Demnach kann die Senatsverwaltung für Verkehr und Umwelt Privatpersonen das Streuen mit Salz für eine begrenzte Zeit erlauben, wenn „öffentliche Belange“ dies erfordern.

Das Gesetz räumt der Senatsebene auch mehr Befugnisse ein, um den Bezirken bei der Durchsetzung der Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern zu helfen. Klappt das gar nicht, kann der Senat die Bezirke anweisen, selbst den Winterdienst ganz oder teilweise zu übernehmen und damit die Berliner Stadtreinigung BSR zu beauftragen. Die Kosten müssen dann diejenigen tragen, die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen.

Verschiedene Zuständigkeiten

Der Winterdienst in Berlin ist nicht einheitlich geregelt. Für das Räumen von Straßen und Radwegen ist die BSR zuständig. Auf den Gehwegen vor den Häusern fällt das in die Verantwortung der Eigentümer, die sich aber oft nicht oder nicht ausreichend darum kümmern. In diesem Winter war es deshalb wochenlang auf Gehwegen überall in der Metropole spiegelglatt. Kliniken meldeten großen Andrang von Patienten, die sich bei Stürzen verletzt hatten.

Die Gesetzesänderung ist eine Konsequenz aus diesen Zuständen. Sie schafft Rechtssicherheit für die Nutzung von Tausalz in Ausnahmesituationen. Im Januar hatte Umwelt- und Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) im Glättechaos auf Berlins Gehwegen den Einsatz sogenannter Taumittel wie Streusalz per Allgemeinverfügung ausnahmsweise erlaubt. Allerdings hatte ein Gericht die Entscheidung nach einer Klage des Naturschutzbundes (Nabu) wieder aufgehoben und auf eine fehlende Rechtsgrundlage verwiesen.

Erneute Kritik von Naturschützern

Wenig überraschend äußerte der Nabu auch am Beschluss im Abgeordnetenhaus scharfe Kritik. „Die wochenlange Glätte hat zu vielen Unfällen und Belastung geführt. Die Einwohner der Hauptstadt haben daher zu Recht die mangelnde Räumung von Gehwegen durch private Flächeneigentümer, Senat und Bezirke kritisiert. Mit der Gesetzesänderung verpasst der Berliner Senat nun die Gelegenheit, die Zuständigkeiten für die Räumung von Gehwegen bei Schnee und Eis praxistauglich neu zu regeln“, sagte Rainer Altenkamp, erster Vorsitzender des Nabu Berlin.

Außerdem bezeichnete Altenkamp die Kriterien für Ausnahmen vom Streusalzverbot als unklar. „Wir befürchten deshalb, dass künftig jeder Wintereinbruch zum Anlass genommen wird, den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen zu erlauben – mit fatalen Folgen für unsere Stadtbäume und das Grundwasser.“

Nach Angaben des Nabu hat Streusalz viele problematische Seiten: Es greife Bäume an und die Tierwelt leide darunter. Zudem führe es zu Korrosion an Gebäuden, Fahrzeugen oder Beton. Salz sei auch kein Allheilmittel: Es funktioniere nur bis etwa minus 8 Grad einigermaßen gut. Streuen mit Sand oder Split sei daher besser. (Tsp, dpa)

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