Besondere Schwere der Schuld festgestellt: Höchststrafe für den Darkroom-Mörder aus Berlin
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Besondere Schwere der Schuld festgestellt: Höchststrafe für den Darkroom-Mörder aus Berlin

Habgier sei das Motiv gewesen, befand der Richter, und verurteilte den Mann, der drei Männer aus der Schwulenszene umgebracht hatte, zur Höchststrafe. Er hatte sie heimtückisch vergiftet und sie sich dann sich selbst überlassen. Bis zum Schluss bestritt er, dass er sie tatsächlich hatte töten wollen.

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Drei Männer riss Dirk P. mit giftigen K.-o.-Tropfen aus dem Leben. Sie hatten ihm nicht den geringsten Anlass gegeben. „Habgier stand im Vordergrund“, sagte Richter Peter Schuster. „Er wollte aber auch die totale Macht über andere spüren und sich daran ergötzen.“ Mord in drei Fällen sowie ein versuchter Mord: Der 38-jährige Dirk P. wurde zur Höchststrafe verurteilt, eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängte das Landgericht am Freitag. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit wird eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren im Gefängnis ausgeschlossen.

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