Einheitliche Grenzen des neuen Vergabegesetzes: Pop hebt Mindestlohn für öffentliche Aufträge
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Einheitliche Grenzen. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop konnte sich einigen.

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Einheitliche Grenzen des neuen Vergabegesetzes: Pop hebt Mindestlohn für öffentliche Aufträge

Die Wirtschaftssenatorin will künftig 12,50 Euro bei Ausschreibungen zahlen – die Firmen protestieren.

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Der Mindestlohn für öffentliche Aufträge in Berlin soll künftig bei rund 12,50 Euro pro Stunde liegen. Er soll aber erst ab einer Größenordnung von 50 000 Euro bei Bauleistungen und von 10 000 Euro bei Dienstleistungen gelten. Auf diese einheitlichen Grenzen im neuen Vergabegesetz hat sich der Koalitionsausschuss am Mittwoch geeinigt, wie die Wirtschaftssenatsverwaltung mitteilte.

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