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Unterkünfte für Flüchtlinge: Senat prüft Zugriff auf Immobilien
Eine Gesetzesänderung soll Behörden den Zutritt zu Gebäuden ermöglichen - auch ohne Einwilligung des Eigentümers. Damit soll die Unterbringung von Flüchtlingen beschleunigt werden.
Von Ralf Schönball
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Um den Zuzug von Flüchtlingen zu bewältigen, erwägt der Senat, Behörden Zugang zu Immobilien zu ermöglichen, auch ohne zuvor das Einverständnis von deren Eigentümern eingeholt zu haben. Dazu könnte das Berliner Polizeigesetz geändert werden. Dieses „Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz“ sieht ein so weitgehendes Zugriffsrecht bisher etwa zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben, zur Vorbeugung von Straftaten oder zum Kampf gegen Prostitution vor.
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