Tätowierer und Tätowierte verändern das Recht zu ihren Gunsten
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Kunst auf dem Körper: Individuelle Tattoo-Motive sind oft geschützt.

© AFP/Thomas Samson

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Urheberrechte auf der Haut: Wem gehört mein Tattoo?

Alles im Tintenfluss: Das Bild auf der Haut ist Kunst und Mainstream. Tätowierer und Tätowierte verändern das Recht zu ihren Gunsten.

Von Fatina Keilani

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Der Mensch ist mit Ornamenten und Bildern bedeckt. Stolz präsentiert er seine Tattoos im Internet, lässt sein Lieblingsmotiv auf T-Shirts drucken, die er verkauft - und bekommt Ärger. Denn auch an Tattoos besteht Urheberrecht. Das war nicht immer so. Ist das nun Kunst oder Handwerk? Der Bundesfinanzhof entschied schon vor 20 Jahren: Kunst ist das nicht. Geklagt hatte ein Tätowierer, der vom Finanzamt mit dem Regelsatz besteuert worden war, selbst aber die Auffassung vertrat, es handele sich bei seinen Tätowierungen um Kunstwerke, so dass er nur den ermäßigten Steuersatz zahlen müsse. Rechtlich hätte das Tätowieren dann aber als Lieferung eines Kunstgegenstands durchgehen müssen. Dazu das Gericht trocken: „Die Übertragung der Farbstoffe durch den Tätowierer ist umsatzsteuerrechtlich nicht als Lieferung eines Gegenstands zu beurteilen.“ Heute würde das wahrscheinlich anders gesehen.

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