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Sprengung von Blindgängern: Wer zahlt für Schäden?
Als eine Weltkriegsbombe in Oranienburg gesprengt wurde, verlor Paul Dietrich sein Haus. In Fällen wie seinem gibt es keinen Anspruch auf Schadenersatz.
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Rund 20 Jahre hat Paul Dietrich in dem kleinen Wochenendhäuschen in Lehnitz gewohnt, sich die alte Laube im idyllischen Oranienburger Ortsteil peu à peu für rund 40 000 Euro ausgebaut. „Ich bin nie in Urlaub gefahren, hab jeden Euro hier reingesteckt. Wärmedämmung, neue Schallschutzfenster“, zählt der 64-Jährige auf. Was vor gut einer Woche passiert ist, kann er immer noch nicht fassen. Eine gewaltige Detonation hat sein kleines Häuschen zerstört. „Ich bin bis zur letzten Minute davon ausgegangen, dass die Bombe einfach rausgenommen wird“, erinnert sich Paule, wie ihn in der Straße alle nennen. Doch Paule hat Pech gehabt – und zwar doppelt. Weil sich der Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg doch nicht entschärfen ließ, musste die US-amerikanische 500-Kilogramm- Bombe kurzerhand gesprengt werden. Nicht nur ging Dietrichs Haus mit in die Luft, er hat zudem nicht mal Anspruch auf Schadensersatz.
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