Rechtsstreit: Beim Namen genannt
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Öffentliches Interesse. Bis vor kurzem galt: Heiko Kiesow (hier mit Iris Berben) muss sich eine Berichterstattung über seinen Vergangenheit als IM nicht gefallen lassen. Foto: dpa

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Rechtsstreit: Beim Namen genannt

Justitias Wende: Iris Berbens Lebensgefährte darf als IM bezeichnet werden

Von Matthias Schlegel

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Auf den ersten Blick mag es keine weltbewegende Nachricht sein, dass der Lebensgefährte einer bekannten Schauspielerin in den Medien als früherer Inoffizieller Mitarbeiter (IM) des DDR-Staatssicherheitsdienstes bezeichnet werden darf. Erst auf den zweiten Blick erschließt sich die Bedeutung des Verfahrens am Berliner Kammergericht vom Donnerstag vergangener Woche. Hatte man in den zurückliegenden Jahren den Eindruck, die früheren Stasi-Spitzel könnten sich mit Hilfe der Justiz immer erfolgreicher dagegen wehren, dass ihre Namen öffentlich genannt werden, scheint sich die Waage Justitias in letzter Zeit zur anderen Seite zu neigen. Wurden von den Gerichten zunächst die Persönlichkeitsinteressen der früheren IM in der Regel über das Aufarbeitungsinteresse der Öffentlichkeit gestellt, zeichnet sich nach den jüngsten Urteilen nun ein gegenteiliger Trend ab.

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