Medien: Das Ich entscheidet
Google verliert vorm Bundesgerichtshof: Suchvorschläge können Persönlichkeitsrechte verletzen.
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Als Unternehmer S. im Mai 2012 seinen Namen googelte, war er entsetzt, welches Ergebnis ihm in Verbindung mit seinem Namen angezeigt wurde: „Scientology“ und „Betrug“. Dabei hatte der Unternehmer, der im Internet Nahrungsergänzungmittel und Kosmetika vertreibt, nach eigener Aussage weder etwas mit der Sekte zu tun noch war er betrügerisch tätig; auch ein Ermittlungsverfahren ist nicht gegen ihn eingeleitet worden. Wer aber seinen Namen googelte, konnte glauben, dass es eine Verbindung gibt. Das wollte der Mann nicht auf sich sitzen lassen und klagte gegen Google wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Am Dienstag gab ihm der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe recht – in einem Urteil, das weitreichende Konsequenzen für den US-Suchmaschinenkonzern und seine Nutzer haben könnte. Im Speziellen für Bettina Wulff.
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