Urteil des BGH: Google verliert Rechtsstreit um Suchbegriffe
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Der BGH entschieden: Google muss in bestimmten Fällen in die Suchergebnisse eingreifen.

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Tagesspiegel Plus Update

Urteil des BGH: Google verliert Rechtsstreit um Suchbegriffe

Der Suchmaschinenriese Google muss Begriffe aus seiner automatischen Vervollständigung löschen, wenn diese Persönlichkeitsrechte verletzten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Geklagt hatte ein Unternehmer, dessen Name um "Scientology" und "Betrug" ergänzt wurde. Das Urteil könnte auch Konsequenzen für Bettina Wulff haben.

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Als Unternehmer S. im Mai 2012 seinen Namen googelte, war er entsetzt, welches Ergebnis ihm in Verbindung mit seinem Namen angezeigt wurde: „Scientology“ und „Betrug“. Dabei hatte der Unternehmer, der im Internet Nahrungsergänzungmittel und Kosmetika vertreibt, nach eigener Aussage weder etwas mit der Sekte zu tun, noch war er betrügerisch tätig; auch ein Ermittlungsverfahren ist nicht gegen ihn eingeleitet worden. Wer aber seinen Namen googelte, konnte glauben, dass es eine Verbindung gibt. Das wollte der Mann nicht auf sich sitzen lassen und klagte gegen Google wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Am Dienstag gab ihm der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe recht – in einem Urteil, das weitreichende Konsequenzen für den US-Suchmaschinenkonzern und seine Nutzer haben könnte. Im Speziellen für Bettina Wulff.

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