Verhandlung am Verwaltungsgericht München: "Spaghettimonster"-Kult muss doch Rundfunkbeitrag bezahlen
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Da flippte die Kirche aus. In Templin lud das "Spaghettimonster" zur "Nudelmesse", wo andere für ihren Gottesdienst werben

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Tagesspiegel Plus Update

Verhandlung am Verwaltungsgericht München: "Spaghettimonster"-Kult muss doch Rundfunkbeitrag bezahlen

Außergewöhnlicher Fall: Das Verwaltungsgericht München hatte zu entscheiden, ob für von der Pastafari-Religion genutzte Büroräume Rundfunkbeiträge gezahlt werden müssen. Der Kläger macht geltend, dass seinem Kult ebenso Beitragsfreiheit zustehe wie den Kirchen. Nichts da, das Gericht sieht das anders.

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Das Verwaltungsgericht München hat sich am Mittwoch mit einem außergewöhnlichen Fall befasst: Die Richter hatten zu entscheiden, ob der Grafiker Michael Wladarsch Rundfunkgebühren für seine Büroräume entrichten muss. Der Münchner verneint dies - und beruft sich dabei auf eine Klausel im Rundfunkstaatsvertrag, die Gebührenfreiheit für „zu gottesdienstlichen Zwecken genutzte“ Räume gewährt. Er habe die Räumlichkeiten nach dem Kult des „Fliegenden Spaghettimonsters“ weihen lassen, sagte Wladarsch dem Evangelischen Pressedienst.

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