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So kann’s gehen: Darf ich im Gästebuch blättern?
Im Bekanntenkreis wurde ein Gästebuch herumgereicht und um eine Eintragung gebeten. Einer der Gäste begann zurückzublättern und frühere Einträge zu lesen, worauf die Gastgeberin ärgerlich reagierte.
Von Elisabeth Binder
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Im Bekanntenkreis wurde ein Gästebuch herumgereicht und um eine Eintragung gebeten. Einer der Gäste begann zurückzublättern und frühere Einträge zu lesen, worauf die Gastgeberin ärgerlich reagierte. Sie meinte, damit sei die Privatsphäre verletzt. Ist das der Fall?
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