Nachlass-Streit: Wem gehört Karl May?
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Nachlass-Streit: Wem gehört Karl May?

Der Bamberger Verleger Schmid will vom Freistaat Sachsen 15 Millionen Euro für den Nachlass von Karl May - ansonsten will er die Werke auf dem freien Markt anbieten.

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Dass Einbildung nicht nur als Bildung, sondern als Material alchimistischer Profitmaximierung eigenen Wert besitzt, hat Capitain Ramon Diaz de la Escosura alias M. Gisela alias Hobble-Frank alias Karl Hohenthal alias D. Jam alias Prinz Muhamêl Lautréaumont alias Ernst von Linden alias P. van der Löwen alias Emma Pollmer alias Richard Plöhn im Lauf seiner Karriere dann doch selbst noch erleben dürfen. Diese Pseudonyme benutzte der haftentlassene Carl Friedrich May, an dessen Groschenromanen sich Zeitschriften-Verleger eine goldene Nase verdienten. Als Verfasser „selbsterlebter“ Abenteuer, als Ich-Erzähler Old Shatterhand / Kara Ben Nemsi, als Fantasie-Fabrikant recherchierter Welterkundung gelangte der Aufsteiger aus elenden Kindheitsverhältnissen in den zwei letzten Lebensjahrzehnten dann auch persönlich zu Ruhm und Reichtum. Sein Kosmos der Projektionen, seine Erfolgsmarke wird zur Projektionsfläche für Generationen von Heranwachsenden (und solchen, die das bleiben wollen). Diese rekordverdächtige Popkultur-Vermarktung – 200 Millionen Gesamtauflage in 42 Sprachen – hat den Nachlassbesitzer Mays wohl zu seinem ungewöhnlichen Angebot inspiriert.

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