Ein Zwischenruf …: … zur „Rasse“
Rasse“ raus aus dem Grundgesetz, fordert gerade das in Berlin ansässige Deutsche Institut für Menschenrechte vom Bundestag, und zwar bereits zum zweiten Mal, nachdem es im ersten Anlauf 2008 damit nicht durchdringen konnte. Der Begriff findet sich in Artikel 3, Absatz 3.
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Rasse“ raus aus dem Grundgesetz, fordert gerade das in Berlin ansässige Deutsche Institut für Menschenrechte vom Bundestag, und zwar bereits zum zweiten Mal, nachdem es im ersten Anlauf 2008 damit nicht durchdringen konnte. Der Begriff findet sich in Artikel 3, Absatz 3. „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
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