Zwischenruf: Asyl oder kein Asyl?
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Zwischenruf: Asyl oder kein Asyl?

Wo steht, dass bereits die Antragstellung ein Missbrauch ist? Lasst sie weiterhin visumfrei einreisen, und wer hier einen Asylantrag stellt, bekommt erst dann Leistungen, wenn festgestellt wurde, dass bei Rückkehr Gefahr droht

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Wieder einmal helle Aufregung über zu viele Asylbewerber ohne Verfolgungsgründe. Diesmal richten sich die Vorwürfe aus dem Innenministerium gegen die wachsende Zahl von Antragstellern aus Serbien und Mazedonien. 10 684 Personen haben allein in diesem Jahr Anträge gestellt (einschließlich Folgeanträge), davon 2435 Erstanträge im September. Das waren weit mehr als aus dem Iran und Syrien zusammen (8561 Anträge), also aus Ländern mit nachweisbarer politischer Verfolgung. Die beiden Balkanstaaten dagegen sind als sichere Drittländer eingestuft, also in derselben Liga wie beispielsweise Kanada, Neuseeland, die USA. Anträge auf Schutz vor politischer Verfolgung aus solchen Staaten gelten als grundsätzlich unbegründet. Wer dennoch Asyl will, muss konkret nachweisen, dass sein Fall die Ausnahme von der Regel ist. Bisher gelang das keinem Antragsteller aus Serbien und Mazedonien, nicht einer von 7700 Entscheidungsfällen wurde als asylberechtigt anerkannt. Das sind doch zwingende Fakten, um nicht vor den Schlepperbanden zu kapitulieren.

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