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Integration, Ehe und Recht: Für sich sprechen
Ein Deutsch-Sprachtest erschwert seit Jahren das Zusammenleben von Ehepaaren in Deutschland. Nun entscheidet der Europäische Gerichtshof, ob die deutschen Vorschriften gegen das Recht auf Freizügigkeit und Familienzusammenführung verstoßen.
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Ist das fair? Ist das rechtens? Ein Mann liebt eine Frau, die Frau liebt den Mann. Sie sind verheiratet und wollen zusammen wohnen, hier im Land. Weder der Mann noch die Frau sind Bürger der Europäischen Union. Einer der beiden lebt hier, der andere weit weg, meist in Übersee. Ehe sie ihre Ehe hierzulande leben dürfen, muss der Partner im Ausland nachweisen, dass er oder sie sich „auf einfache Art mündlich und schriftlich in Deutsch verständigen kann“. Erst dann wird das „Visum für den Ehegattennachzug von Drittstaatsangehörigen“ erteilt. Ist der „nachzugswillige Ehegatte“ bzw. die Ehegattin Analphabet, und kann sie oder kann er auf Deutsch vielleicht nicht einmal „Guten Tag“ sagen, hat die Liebe hier im Land keine Chance. Seit 2007 ist das die Gesetzeslage, gegen die unter anderem der Verband binationaler Familien- und Partnerschaften protestiert.
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