Der Fall Edathy: Kinderpornographie ist ein einträgliches Geschäft
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Barbara John, Tagesspiegel-Kolumnistin und frühere Ausländer-Beauftragte des Berliner Senats.

© dpa

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Affäre um Sebastian Edathy: Keine harmlosen Ansichtskarten

Er habe keine Straftat begangen, sagt Sebastian Edathy. Wenn wir jedoch solche Bilder verharmlosen, können Porno-Unternehmer weiter ihr einträgliches Geschäft betreiben.

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Was im Oktober 2013 mit Ermittlungen gegen einen Einzelnen begann, nämlich gegen den früheren langjährigen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (1998-2014),  weil er Filme mit nackten Jungs in Kanada gekauft hatte, hat sich inzwischen zu einer mittleren Regierungskrise entwickelt. Es mag ja für viele einen Reiz haben, politische Köpfe fallen oder zumindest wackeln zu sehen, doch ist das wirklich das einzig wichtige im Fall Edathy?

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