Meinung: Knigge der Kohle
Es geht um die Frage des Anstands. Offensichtlich haben die handelnden Angeklagten und ihre Rechtsanwälte nicht begriffen, dass dieser Rechtsstreit auch geführt werden muss, um der bundesrepublikanischen Gesellschaft beispielhaft die Grenzen dessen aufzuzeigen, was in Vorstandsetagen und Aufsichtsräten geschehen darf und was nicht.
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Es geht um die Frage des Anstands. Offensichtlich haben die handelnden Angeklagten und ihre Rechtsanwälte nicht begriffen, dass dieser Rechtsstreit auch geführt werden muss, um der bundesrepublikanischen Gesellschaft beispielhaft die Grenzen dessen aufzuzeigen, was in Vorstandsetagen und Aufsichtsräten geschehen darf und was nicht.
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