Kontroverse um Berlin-Wahl: Die Wiederholung der gesamten Wahl ist juristisch bisher nicht begründet
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Ludgera Selting, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes und Robert Wolfgang Seegmüller, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes befinden über die Gültigkeit der Berliner Wahl.

© picture alliance/dpa

Tagesspiegel Plus

Kontroverse um Berlin-Wahl: Die Wiederholung der gesamten Wahl ist juristisch bisher nicht begründet

Das Berliner Landesverfassungsgericht muss klare Beweise vorlegen - die vom Bundesverfassungsrecht gesetzten Hürden sind hoch. Ein Gastbeitrag.

Von
  • Antonio Leonhardt
  • Moheb Shafaqyar

Stand:

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Das Berliner Landesverfassungsgericht hat jüngst seine vorläufige Einschätzung im Wahlprüfungsverfahren zur Berlinwahl 2021 vorgetragen. Es erachtet die Wahlen vom 26.09.2021 für vollständig ungültig. Dabei missachtet das Gericht eine Vielzahl an Wahlprüfungsgrundsätzen.

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