Ein Jahr Landesantidiskriminierungsgesetz: Menschenwürde, die konkret wird
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Artikel 3 Grundgesetz: Nur schöne Worte? Gesetze gegen Diskriminierung versuchen das.

© Reiner Zensen/imago

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Ein Jahr Landesantidiskriminierungsgesetz: Menschenwürde, die konkret wird

Die Ängste vor dem Berliner Antidiskriminierungsgesetz waren ebenso groß wie unberechtigt. Es macht sogar Schule. Gut so. Ein Kommentar.

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Berlin war vor einem Jahr Pionierin, doch andere Länder könnten folgen. Das schwer umkämpfte Werk mit dem Silbenschleppzug im Namen, das “Landesantidiskriminierungsgesetz”, das seit genau einem Jahr in der Hauptstadt gilt, hat auch andere auf den Geschmack gebracht, wenn sie ihn nicht schon länger hatten – Thüringen zum Beispiel, dessen rot-rot-grünes Regierungsbündnis sich ein solches Gesetz bereits in den Koalitionsvertrag geschrieben hatte – und es jetzt wegen vorgezogener Neuwahl nicht durchbringen wird.

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