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NSU-Prozess: Beate Zschäpe stellt Befangenheitsantrag gegen Richter Götzl
Der Antrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl hat wenig Aussicht auf Erfolg. Der neue Anwalt von Zschäpe sammelt wohl Argumente für eine Revision.
Von Frank Jansen
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Kaum ist ein Befangenheitsantrag abgelehnt, kommt der nächste. Im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München hat die Hauptangeklagte Beate Zschäpe am Montag ein Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Es ist der neunte Antrag, der sich gegen Götzl richtet. Erst vergangene Woche hatten Kollegen Götzls aus seinem Strafsenat ein Ablehnungsgesuch des Angeklagten Ralf Wohlleben als unbegründet zurückgewiesen.
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