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Ex-Amtschefin erwirkt Verfügung: Bremer Staatsanwaltschaft muss schweigen
Die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bamf hat erstritten, dass die Staatsanwaltschaft gewisse vorverurteilende Äußerungen nicht wiederholen darf.
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Die abgesetzte Leiterin der Bamf-Außenstelle Bremen, Ulrike B., hat beim örtlichen Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen die Bremer Staatsanwaltschaft erwirkt. Demnach dürfen die Ermittler bestimmte Äußerungen nicht mehr wiederholen, denn B. werde dadurch vorverurteilt und unzulässig in ihrer Privatsphäre verletzt. Die Beamtin ist die Hauptbeschuldigte im Verfahren um angeblich rechtswidrige Asylbescheide der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), vor allem zu Gunsten verfolgter Jesiden.
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