Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt: Das endlose Leid der Opfer
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Knapp ein Jahr ist dem Terroranschlag am Breitscheidplatz vergangen.

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Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt: Das endlose Leid der Opfer

Der offene Brief der Opfer des Berliner Terroranschlags rührt an ein grundsätzliches Problem. Die Entschädigungen sind zu gering, die Verfahren zu kompliziert. Doch nun könnte sich die Politik bewegen.

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Es mutet fast an wie ein zynischer Scherz. Rein formal hätten die Opfer des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz keinen Anspruch auf Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gehabt. Denn ausgerechnet für den am 19. Dezember 2016 eingetretenen Fall schließt das Gesetz Ansprüche aus: „Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht worden sind“, heißt es im Gesetzestext. Betroffene müssen sich an den Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen wenden – der die Folgen eines Terroranschlags finanziell aber kaum abdecken könnte. Für die Opfer und Hinterbliebenen des Angriffs auf den Berliner Weihnachtsmarkt setzte die Bundesregierung eine Härtefallklausel in Kraft, um ihnen doch Hilfe über das OEG zu ermöglichen.

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