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NSU-Prozess – das Urteil: Das Gericht zeigt Härte gegen Zschäpe – und Skrupel
Das harte Urteil gegen die NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist angemessen. Die Richter zeigen eine bravouröse Leistung. Ein Kommentar.
Ein Kommentar von Frank Jansen
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Es ist endlich geschafft. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat im NSU-Prozess nach mehr als fünf Jahren Verhandlungsdauer das Maß an Schuld verkündet, das Beate Zschäpe und die vier Mitangeklagten auf sich geladen haben. Das Urteil ist in Teilen hart, Zschäpe muss wegen Mittäterschaft bei den unfassbaren Verbrechen ihrer Kumpane Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sehr lange hinter Gitter. Auch die Strafe für Ralf Wohlleben ist hoch, die anderen drei Angeklagten kommen mit erstaunlich milden Strafen davon.
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