BND-Affäre: Das große Verantwortungsgeschiebe
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Verschwommene Konturen: Zwischen dem Bundesnachrichtendienst und der Abteilung VI des Bundeskanzleramts, die den Dienst eigentlich steuern und kontrollieren soll, gibt es einen regen Personalaustausch.

© Lukas Schulze/dpa

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BND-Affäre: Das große Verantwortungsgeschiebe

BND und Bundeskanzleramt streiten vor dem NSA-Untersuchungsausschuss über Kontrolle und Verantwortung. Doch eine scharfe Trennung zwischen beiden Institutionen ist ohnehin eine Illusion. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Anna Sauerbrey

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Die NSA hat dem BND Suchbegriffe untergeschoben, die mit deutschen Interessen nicht vereinbar sind. Der BND will das Bundeskanzleramt darüber informiert haben. Das Kanzleramt will von nichts gewusst haben. Man streitet über Bringschuld oder Holschuld. Ein absurdes Theater. Der BND, so sagt es das Gesetz, ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Kanzleramts. Also ist das Kanzleramt politisch verantwortlich. Das Gesetz legt auch fest, dass der BND dem Kanzleramt berichten muss. Es gilt also beides: bringen und holen.

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