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Kritik an Regelsätzen: DGB verreißt Hartz-IV-Neuerungen
Der Gewerkschaftsbund sieht mit den neuen Hartz-IV-Regelsätzen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht umgesetzt. Am Montag berät der Sozialausschuss des Bundestages.
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Berlin - Das Urteil des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) über die von der Bundesregierung geplante Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze fällt vernichtend aus: Der Gesetzentwurf werde dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar „nicht gerecht“ und bilde „keine tragfähige Basis zur Vermeidung von Armut, insbesondere von Kinderarmut“, heißt es in einer Stellungnahme, die dem Tagesspiegel vorliegt. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum richte sich nicht nach den vermeintlichen Notwendigkeiten des Bundeshaushalts, mahnt der DGB. „Die Verfassungslage ist entscheidend, nicht die Kassenlage“, heißt es in der 26-seitigen Analyse, in der die DGB-Fachleute „verfassungsrechtliche Bedenken“ an den Plänen der Koalition deutlich machen.
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