Linke und Grüne im Bundestag: Die Opposition rauft sich zusammen
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Gregor Gysi

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Linke und Grüne im Bundestag: Die Opposition rauft sich zusammen

Linke und Grüne im Bundestag mal gemeinsam: Die beiden Fraktionen streiten zusammen für die Sicherung der Minderheitenrechte - und wollen auch gemeinsam den Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre beantragen.

Von Matthias Meisner

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„Es entwickelt sich. Das ist schön“, sagt Linken-Parlamentsgeschäftsführerin Petra Sitte, als sie am Dienstag nach der interfraktionellen Zusammenarbeit mit den Grünen gefragt wird. Die Opposition im neuen Bundestag ist ziemlich klein. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass Linke und Grüne nun immer gemeinsame Sache machen. Diesmal jedoch hat Sitte gleich drei gemeinsame Initiativen der beiden Fraktionen dabei. Zweimal geht’s um die Sicherung der Oppositionsrechte, in einem Gesetzentwurf sowie in einem Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung. Außerdem präsentiert die Politikerin den Untersuchungsauftrag zum NSA-Untersuchungsausschuss, so wie ihn Linken-Fraktionsvize Jan Korte gemeinsam mit dem Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele erarbeitet hat.
Ihr Zitat „Es entwickelt sich“ hat die Fraktionsgeschäftsführerin sehr bewusst gewählt – es ist eine Anspielung auf eine Satire über die Entwicklung des Flugwesens in der Sowjetunion: Der Genosse Grigori Kossonossow fuhr auf Urlaub in sein Heimatdorf, um dort Propaganda für den Luftverkehr zu machen. Geld für ein neues Flugzeug brachte er nicht mit, „die Bauern seines Heimatdorfes waren eben noch ein zu ungebildetes Volk“.
Mit Linken und Grünen läuft es offenbar so: „Man arbeitet sich an Themen ab. Da wächst durchaus Vertrauen. So soll es sein“, berichtet Sitte. Und während es im Streit um die Redezeiten noch Dissonanzen gab, lief es diesmal ziemlich gut. „Wir hätten niemand erklären können, wenn wir das nicht gemeinsam machen.“ Kernziel der Initiativen: Die beiden Oppositionsfraktionen, die nur ein Fünftel aller Abgeordneten stellen, können gemeinsam Dinge durchsetzen, auch wenn sie das bisher geltende Quorum nicht erreichen – das betrifft etwa Untersuchungsausschüsse oder Anhörungen.

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