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Anklage wegen Besitzes von Kinderpornografie: Edathy drohen bis zu zwei Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft Hannover sagt: Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat kinderpornografisches Material besessen. Sein Anwalt zweifelt die Ermittlungen an.
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Es geht nun doch um mehr als um reine Nacktaufnahmen von Jungen. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss sich wegen des Besitzes von weit härterem pornografischem Material verantworten. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat den 44-Jährigen vor dem Landgericht Verden angeklagt. „Dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 1. bis 10. November 2013 an sechs Tagen über seinen Bundestagslaptop kinderpornografische Bild- und Videodateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben“, teilte die Ermittlungsbehörde am Donnerstag mit. Sie hatte am Vortag die Anklageschrift per Boten nach Verden übermittelt. Der Angeschuldigte soll zudem einen Bildband und eine CD mit jugendpornografischem Inhalt, also mit Aufnahmen von über 14-Jährigen, besessen haben.
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