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Verbraucherschutz: Es liegt in den Genen
Das Bundeskabinett hat eine Neufassung des Gentechnikgesetzes verabschiedet. Welche Folgen hat das für die Verbraucher?
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Die wichtigste Veränderung für Verbraucher ist, dass sie künftig erfahren können, womit Tiere gefüttert worden sind, bevor sie geschlachtet wurden. Bisher müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel nur dann als solche gekennzeichnet werden, wenn gentechnisch veränderte Organismen (GVO) im Endprodukt nachgewiesen werden können. Das ist bei Fleisch nicht der Fall, auch wenn die Jungbullen mit Gen-Mais gefüttert worden sein sollten. In der Milch finden sich ebenfalls keine GVO, auch wenn die Kühe Gensoja im Trog hatten. Mit der neuen Bezeichnung „gentechnikfrei“ können Erzeuger, die ihre Tiere genfutterfrei großgezogen haben, das nun kundtun.
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