Gesetzestexte: Institut moniert Begriff "Rasse"
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Gesetzestexte: Institut moniert Begriff "Rasse"

Die deutschen Gesetzestexte müssen überarbeitet werden - das fordert zumindest das Deutsche Institut für Menschenrechte. Die Einrichtung hat die Parlamente aufgerufen, den Begriff "Rasse" zu tilgen.

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Dies betreffe eine Änderung des Grundgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, teilte das Institut am Montag in Berlin mit. Im Grundgesetz taucht der Begriff in Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) auf. Das Gleichbehandlungsgesetz formuliert, dass niemand wegen seiner "Rasse" diskriminiert werden darf.

Der Begriff "Rasse" sei historisch extrem belastet, kritisierte das Institut. Menschen würden damit pauschal bestimmte Eigenschaften zugeschrieben. In einigen europäischen Ländern werde der Begriff in Gesetzestexten nicht mehr verwendet. "In Deutschland ist dieser Schritt längst überfällig."

Das aus Bundesmitteln finanzierte Deutsche Institut für Menschenrechte wurde 2001 auf Empfehlung des Bundestages gegründet. Es soll über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren. (mfa/dpa)

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