Urteil in Karlsruhe: Merkel verletzte mit Äußerung über Kemmerich-Wahl die Rechte der AfD
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Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im November 2021

© dpa/Michael Kappeler/Pool

Tagesspiegel Plus

Urteil in Karlsruhe: Merkel verletzte mit Äußerung über Kemmerich-Wahl die Rechte der AfD

2020 ließ sich ein Ministerpräsident mit Stimmen der AfD ins Amt wählen. Weil die damalige Kanzlerin dies als „unverzeihlich“ bezeichnet hatte, klagte die AfD.

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Die Nachricht sorgte bundesweit für Furor: Eigentlich hatte sich Bodo Ramelow am 5. Februar 2020 im Landtag in Erfurt erneut zum Landeschef wählen lassen wollen. Doch es kam anders: Statt seiner obsiegte der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit Stimmen von CDU, AfD und FDP und wurde zum Ministerpräsidenten Thüringens gewählt.

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