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"Erbärmliches Einschüchterungsinstrument": Streit um parteiinterne Abmahnung bei den Piraten
Wieviel Schutz brauchen Minderheitenmeinungen - und sind juristische Mittel in der innerparteilichen Auseinandersetzung erlaubt? Die Piratenpartei streitet um eine Abmahnung.
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Um die Frage, wie viel Schutz eine Minderheitenmeinung verdient und ob die innerparteiliche Auseinandersetzung mit juristischen Mitteln geführt werden darf, gibt es Aufruhr bei der Piratenpartei. Mit einer Abmahnung nämlich reagierte der stellvertretende Bundespressesprecher Gero Preuhs auf einen Flyer, in dem eine parteiinterne Minderheitenmeinung vertreten wird. Preuhs will auf juristischem Weg erreichen, dass der Flyer in seiner jetzigen Form nicht in Umlauf kommt, droht mit einer „Vertragsstrafe“ und einer „gerichtlichen Unterlassungsverfügung“ für den Fall, dass sich die Gegenseite nicht fügt. Auf welchen „Vertrag“ zwischen der Gesamtpartei und einer einzelnen Arbeitsgruppe sich eine „Vertragsstrafe“ gründen könnte, geht aus dem Schreiben nicht hervor.
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