Corona-Wiederaufbaufonds: Verfassungsgericht weist Eilantrag der AfD ab
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Der zweite Senat des Verfassungsgerichts weist den AfD-Eilantrag wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses ab.

© Uli Deck/dpa

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Corona-Wiederaufbaufonds: Verfassungsgericht weist Eilantrag der AfD ab

Das Verfassungsgericht weist auch einen Eilantrag der AfD-Fraktion gegen den Corona-Fonds der EU ab. In der Hauptsache muss aber noch entschieden werden.

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Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag einen Eilantrag der AfD-Fraktion im Bundestag auf eine einstweilige Anordnung gegen den Corona-Wiederaufbaufonds der EU abgewiesen. Damit kann die EU-Kommission weiter die Auszahlung der ersten Tranchen aus dem 750-Milliarden-Fonds vorbereiten. Die ersten Gelder aus dem Fonds, mit dessen Hilfe der wirtschaftliche Wiederaufbau in der EU nach der Pandemie in die Wege geleitet werden soll, könnten im Juli fließen. (Az. 2 BvE 4/21)

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