Ab zwei Monaten vor Wahlen: Kein Wahlkampf in städtischen Gebäuden
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Öffentliche Immobilien wie das Humboldt-Gymnasium vermietet die Stadt nicht mehr für Wahlkampfzwecke.

© Andreas Klaer

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Ab zwei Monaten vor Wahlen: Kein Wahlkampf in städtischen Gebäuden

In Potsdam werden Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Bürgerhäusern künftig ab zwei Monaten vor Wahlen nicht mehr an politische Parteien vermietet.

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Potsdam - Die Stadtverwaltung schränkt die Nutzung der anmietbaren öffentlichen Räumlichkeiten für politische Parteien ein. Wie das Rathaus mitteilte, ist die Vermietung an Parteien zum Zweck von Wahlkampfveranstaltungen jeweils im Zeitraum von zwei Monaten vor einer Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl ausgeschlossen. 

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