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Ab zwei Monaten vor Wahlen: Kein Wahlkampf in städtischen Gebäuden
In Potsdam werden Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Bürgerhäusern künftig ab zwei Monaten vor Wahlen nicht mehr an politische Parteien vermietet.
Von Jana Haase
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Potsdam - Die Stadtverwaltung schränkt die Nutzung der anmietbaren öffentlichen Räumlichkeiten für politische Parteien ein. Wie das Rathaus mitteilte, ist die Vermietung an Parteien zum Zweck von Wahlkampfveranstaltungen jeweils im Zeitraum von zwei Monaten vor einer Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl ausgeschlossen.
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