Wirtschaft: Einstweilige Verfügung gegen Tchibo
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Wirtschaft: Einstweilige Verfügung gegen Tchibo

Der Uhrenhersteller Rolex hat beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen den Hamburger Kaffeeröster Tchibo erwirkt. Darin werde Tchibo untersagt, 20 original Rolex-Uhren zu verkaufen, sagte Rolex-Anwalt Hans Hellmann am Freitag in Köln.

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Der Uhrenhersteller Rolex hat beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen den Hamburger Kaffeeröster Tchibo erwirkt. Darin werde Tchibo untersagt, 20 original Rolex-Uhren zu verkaufen, sagte Rolex-Anwalt Hans Hellmann am Freitag in Köln. Tchibo kündigte an, alle notwendigen Schritte zu ergreifen, um den Verkauf der Rolex-Uhren zu ermöglichen. Die Kaffeefirma will ab dem 22. Mai die 20 Rolex-Uhren für 2002 Euro anbieten.

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