Wirtschaft: Einstweilige Verfügung gegen Tchibo
Der Uhrenhersteller Rolex hat beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen den Hamburger Kaffeeröster Tchibo erwirkt. Darin werde Tchibo untersagt, 20 original Rolex-Uhren zu verkaufen, sagte Rolex-Anwalt Hans Hellmann am Freitag in Köln.
Stand:
nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr erfahren oder direkt aktivieren.
Der Uhrenhersteller Rolex hat beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen den Hamburger Kaffeeröster Tchibo erwirkt. Darin werde Tchibo untersagt, 20 original Rolex-Uhren zu verkaufen, sagte Rolex-Anwalt Hans Hellmann am Freitag in Köln. Tchibo kündigte an, alle notwendigen Schritte zu ergreifen, um den Verkauf der Rolex-Uhren zu ermöglichen. Die Kaffeefirma will ab dem 22. Mai die 20 Rolex-Uhren für 2002 Euro anbieten.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid:
- false