Steuern auf Zuverdienst: Für wen es sich lohnt, das Kurzarbeitergeld aufzustocken
zum Hauptinhalt
Tausende Arbeiter in Deutschland erhalten derzeit nur Kurzarbeitergeld.

© dpa

Tagesspiegel Plus

Steuern auf Zuverdienst: Für wen es sich lohnt, das Kurzarbeitergeld aufzustocken

In der Coronakrise dürfen Angestellte ihr Kurzarbeitergeld abzugsfrei aufstocken. Doch wer nicht aufpasst, muss den Zuverdienst hoch versteuern.

Stand:

Sie nutzen Google? Sie können sich Artikel des Tagesspiegels in der Google-Suche
nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr erfahren oder direkt aktivieren.

Seit dem 1. April können Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit sind, etwas hinzuverdienen, ohne dass dieses Geld von ihrem Kurzarbeitergeld abgezogen wird. Dies ist eine Sonderregelung für die Coronakrise und gilt zunächst bis Ende Oktober. Die einzigen Bedingungen: Der Nebenjob muss in einer systemrelevanten Branche sein und der dortige Lohn darf addiert mit dem Kurzarbeitergeld das übliche Nettogehalt des Arbeitnehmers nicht überschreiten.

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })