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Steuern auf Zuverdienst: Für wen es sich lohnt, das Kurzarbeitergeld aufzustocken
In der Coronakrise dürfen Angestellte ihr Kurzarbeitergeld abzugsfrei aufstocken. Doch wer nicht aufpasst, muss den Zuverdienst hoch versteuern.
Von Thorsten Mumme
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Seit dem 1. April können Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit sind, etwas hinzuverdienen, ohne dass dieses Geld von ihrem Kurzarbeitergeld abgezogen wird. Dies ist eine Sonderregelung für die Coronakrise und gilt zunächst bis Ende Oktober. Die einzigen Bedingungen: Der Nebenjob muss in einer systemrelevanten Branche sein und der dortige Lohn darf addiert mit dem Kurzarbeitergeld das übliche Nettogehalt des Arbeitnehmers nicht überschreiten.
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