Neues Gesetz zum Wohnungseigentum: Grund zur Klage
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Das Wohnungseigentumsgesetz stammt aus 1950er Jahren und wurde seitdem in seinen Grundzügen nicht verändert. Das ist nun der Fall.

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Neues Gesetz zum Wohnungseigentum: Grund zur Klage

Das Justizministerium legt einen Entwurf zum neuen Wohnungseigentumsgesetz vor. Verwalter werden gestärkt, Gerichte entlastet, Eigentümer geschwächt

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Es kommt so, wie es nicht kommen sollte. Das Bundesjustizministerium hat den Gesetzentwurf für ein Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEModG) vorgelegt, das die Verwalterrechte stärkt und die der Eigentümer schwächt. Im Vorfeld des Gesetzesvorhabens hatte der Verband „Wohnen im Eigentum“ (WiE) auf kritische Passagen hingewiesen, die bereits in der Zusammenfassung einer Expertenanhörung zum neuen Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) enthalten waren. Der Tagesspiegel berichtete über die Podiumsdiskussion in Berlin in der Ausgabe vom 28. September 2019.

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