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Koalition ändert Jahressteuergesetz: Mildere Regeln für Betriebsfeste
Zwei Änderungen zugunsten von Arbeitnehmern: Verschärfung der steuerlichen Regeln bei Betriebsveranstaltungen und bei der Erstausbildung werden zurückgenommen.
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Im Jahressteuergesetz für 2015 gibt es nach Informationen des Tagesspiegels zwei wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Entwurf der Bundesregierung. Zum einen betrifft das die umstrittene Neuregelung zur steuerlichen Anrechnung von Betriebsveranstaltungen. Die Summe, die Arbeitgeber steuerfrei für jeden Arbeitnehmer ansetzen dürfen, wird zwar nicht mehr auf 150 Euro erhöht, wie im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, sondern bleibt bei 110 Euro. Doch wird die Bemessungsgrundlage so gestaltet, dass sie für die Arbeitnehmer wieder günstiger ausfällt als nach den bisherigen Plänen. Vor allem gilt die Steuerfreiheit der Zuwendung des Arbeitgebers nicht mehr nur für Veranstaltungen (wie etwa Weihnachts- oder Jubiläumsfeiern), die allen Betriebsangehörigen offen stehen, sondern auch für Veranstaltungen von Betriebsteilen, also Abteilungsfeiern. Steuerfreie Reisekosten werden ebenfalls nicht mehr in die Zuwendung einbezogen.
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