Wirtschaft: Schlechte Karten
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Wirtschaft: Schlechte Karten

Verbraucher und Banken streiten über Sicherheit am Geldautomaten

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Berlin - Ein Bankkunde steht am Geldautomaten und tippt seine Geheimnummer (PIN) ein. Dabei wird er beobachtet. Kurze Zeit später wird seine EC-Karte geklaut und das Konto geplündert. Geht es nach dem Bundesgerichtshof (BGH), hat der Bankkunde dann künftig ein Problem. Denn die Richter des BGH haben jetzt entschieden, dass Banken ihren Kunden Geldbeträge, die mit gestohlenen EC-Karten abgehoben wurden, in der Regel nicht zurückzahlen müssen. Im Falle einer Abbuchung muss der Kunde erst nachweisen, dass er mit seiner PIN sorgfältig umgegangen ist und der Sicherheitsfehler beim System der Bank liegt.

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